Erbschaft/Legat
Gleich lange Spiesse für Konsumentinnen und Konsumenten und die Wirtschaft.
Das ist unsere Vision. Ohne ein starkes Gegenüber sind die Produzenten und Anbieter immer wieder versucht, ihre Macht auszunützen. Sie SKS will ihnen als ebenbürtige Vertreterin der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten entgegentreten, um gegen Missstände rechtlich vorzugehen und um faire Lösungen auszuhandeln. Dort will die SKS in den nächsten Jahren hin. Bitte helfen Sie, diese Vision wahr zu machen!

Mit einem Legat oder einer Erbeinsetzung zugunsten der Stiftung für Konsumentenschutz leisten Sie einen Beitrag an die Sicherheit und das Wohlergehen Ihrer Kinder und Enkel.
Sie haben folgende Möglichkeiten, die SKS testamentarisch zu berücksichtigen:
Vermächtnis (wird auch Legat genannt): Sie vermachen der SKS testamentarisch einen bestimmten Geldbetrag oder bestimmte Sachwerte. In Ihrem Testament steht z. B.: "Ich hinterlasse der Stiftung für Konsumentenschutz SKS, Monbijoustrasse 61, Postfach, 3000 Bern 23, einen Betrag von Fr. ?.--."
Erbeinsetzung: Je nach Ihrer persönlichen Situation können Sie die SKS als Teil-, Allein- oder Nacherbin zu einem bestimmten Teil Ihres Vermögens einsetzen (in Bruchteilen oder Prozenten).
SKS-Testamentratgeber: Ein kleines Handbuch für die Errichtung eines gültigen Testaments. Bestellung.
Haben Sie Fragen? Benötigen Sie eine Beratung? Möchten Sie uns und die Organisation persönlich kennen lernen?
Sehr gern! Wenden Sie sich an Alex von Hettlingen, lic. iur, Leiter Marketing/Fundraising. 031 370 24 27 oder a.vonhettlingen (at) konsumentenschutz.ch.
Danke!
SKS Postkonto 30-24251-3
IBAN CH37 0900 0000 3002 4251 3


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