Gönnerschaft
Als Gönnerin oder Gönner der SKS sind Sie gut beraten!
Wenn Sie der SKS den Betrag von Fr. 60.- oder mehr überweisen, gehören Sie zur SKS-Gönnerschaft.

Sie profitieren von den folgenden Dienstleistungen:
• Telefonberatung kostenlos bis auf Ihre Telefongebühr,
• kostenlose Beratung per E-Mail,
• SKS-Ratgeber zum Sonderpreis,
• Abo unserer Zeitung BLICKPUNKT (4 x pro Jahr),
• spannende Gönnerschafts-Führungen,
• Sonderangebote,
• freier Zugang zu allen Bereichen unseres Web-Infoportals mit dem Blog von Sara Stalder, dem Diskussionsforum, allen Handlungshilfen, Informationsblättern, Positionspapieren und Medienmitteilungen als Download.
Ja, ich spende einen Betrag von Fr. 60.- und werde GönnerIn!
Ja, ich spende einen grösseren oder kleineren Betrag als Fr. 60.-!
Jugendgönnerschaft
KonsumentInnen, die unter 26 Jahre alt sind, können bereits mit einem Beitrag von Fr. 25.- GönnerIn werden und in vollem Umfang von den oben beschriebenen Leistungen profitieren. Wichtig: Deklarieren Sie bei der Registrierung unbedingt Ihren Jahrgang!


Online Blickpunkt