Pfad: Home >> Shop >> Gönnerschaft / Spenden

Spenden

Die SKS ist keine staatliche Behörde!

Die SKS ist für Ihre Arbeit zum grössten Teil durch Gönnerschaftsbeiträge und Spenden finanziert. Von politischen Parteien und von der Wirtschaft werden keine Geldbeiträge akzeptiert, damit der Konsumentenschutz unabhängig bleibt!
Ihre Spende an die SKS können Sie in Ihrer Steuererklärung abziehen!

Herzlichen Dank für Ihren Beitrag!

Sie haben folgende Möglichkeiten die SKS zu unterstützen:

Spende online via SKS-Webshop

Sie möchten GönnerIn werden, die SKS bis auf Weiteres mit einem jährlichen Beitrag von Fr. 60.- unterstützen und von den Vorteilen einer SKS-Gönnerschaft profitieren.

Sie möchten für die SKS spenden.

Spende auf unser Postkonto oder per E-Banking

Postkonto: 30-24251-3, SKS, Postfach, 3000 Bern 23
IBAN: CH37 0900 0000 3002 4251 3

Vermächtnis oder Trauerspende

Sie möchten der Stiftung für Konsumentenschutz nach Ihrem Tod mittels Testament ein Vermächtnis (Legat) oder eine Trauerspende zukommen lassen. Mehr Informationen.

Bei Fragen bezüglich finanzieller Zuwendungen an die SKS wenden Sie sich bitte an Alex von Hettlingen, Tel. 031 370 24 27 oder a.vonhettlingen (at) konsumentenschutz.ch