Die Themen der SKS
Parallelimporte
Ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz ist die Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter. Noch bis im Sommer 2009 hatte nur ein Alleinimporteur (vom Hersteller bestimmt) das Recht, ein patentgeschütztes Gut (z.B. Rasierklingen) in der Schweiz auf den Markt zu bringen. Der Detailhandel durfte das Produkt nicht bei anderen Importeuren einkaufen. Der Alleinimporteur hatte somit ein Importmonopol und verlangte von Migros, Coop, Denner und Co. im Schnitt 30% höhere Einkaufspreise für "tupfgleiche" Produkte als von den deutschen Detailhändlern.
Haltung der SKS
Die SKS ist der entschiedenen Auffassung, Parallelimporte patentgeschützter Güter zuzulassen. Selbst der Bundesrat - ein Gegner von Parallelimporten - rechnete in seinen Studien damit, dass die Konsumentenpreise um 8 bis 11 Prozent sinken würden. Die SKS verlangte stets die so genannte internationale Erschöpfung aus, das heisst, Parallelimporte aus allen Ländern der Welt wären möglich. Erstens wird damit die grösste Preiswirkung erzielt. Zweitens ist dies rasch zu realisieren (für diverse Landwirtschafsgüter wie beispielsweise Dünger und Maschinen hat das Parlament die internationale Erschöpfung beschlossen).
Vernehmlassungsantwort der SKS zu Parallelimporten (pdf, 55kb)
Aktuelle Situation
Im Parlament stand die Zulassung von Parallelimporte auf des Messers Schneide. Die SKS hat gemeinsam mit den anderen Konsumentenorganisationen, dem Detailhandel, der Helsana und bäuerlichen Organisationen bei der Bundeskanzlei eine Volksinitiative für die Zulassung von Parallelimporten eingereicht. Wenn das Parlament nicht eingelenkt hätte, wäre die Initiative lanciert worden. Im letzten Moment hat auch der Nationalrat seinen Widerstand aufgegeben.
Seit dem 1. Juli 2009 sind Parallelimporte - ausser für Medikamente - aus dem europäischen Wirtschaftsraum zugelassen. Leider ist der erwartete Preisrutsch ausgeblieben. Die SKS verlangt daher von der Wettbewerbskommission Weko, gegen Preisabsprachen vorzugehen. Ein Musterurteil im Fall Elmex hat die Weko bereits gefällt.


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