Die Themen der SKS
Mehrwertsteuerreform
Der Bundesrat will die Mehrwertsteuergesetzgebung einer Revision unterziehen. Heute gibt es drei verschiedene Sätze (2.5% für lebenswichtige Güter, 3.8% für die Hotellerie und 8% als Normalsatz) und zahlreiche Ausnahmen, wo keine Mehrwertsteuer geschuldet ist (z.B. im Gesundheitswesen, im Bildungsbereich, für Banken). Neben der Änderung von technischen Angelegenheiten schlägt der Bundesrat eine Radikalreform vor: Es soll neu nur noch einen Einheitssatz von etwa 6.1% für alle Güter geben. Und nahezu alle Ausnahmen sollen wegfallen.
Haltung der SKS
Die SKS unterstützt Vereinfachungen der Mehrwertsteuer, um die Unternehmen administrativ zu entlasten. Hingegen dürfen diese Entlastungen nicht auf dem Buckel der Konsumentinnen und Konsumenten geschehen. Dies droht: Die Unterstellung des Gesundheitswesens unter die Mehrwertsteuer würde die Krankenkassenprämien in einem Jahr um ganze 2.5 Prozent erhöhen!
Unseres Erachtens führt die Einführung des Einheitssatzes von 6.5% zu einer Verteuerung der Güter. Wohl würden die Unternehmen die Steuererhöhung von 2.5% bzw. 3.8% auf 6.5% an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergeben - die Steuerreduktion von 8% auf 6.5% würde aber kaum zu tieferen Preisen führen. Wenn eine solche Radikalreform realisiert werden soll, muss der Bundesrat daher konkrete Massnahmen gegen die Hochpreisinsel Schweiz vorlegen.
Vernehmlassungsantwort der SKS zur Mehrwertsteuerreform
(pdf, 55kb)
Aktuelle Situation
Das Parlament hat sich dafür entschieden, dass der Einheitssatz nicht eingeführt wird und den Bundesrat beauftragt, eine Vorlage mit zwei unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen zu erarbeiten. Der reduzierte Satz ist vorgesehen für Nahrungsmittel sowie Hotellerie- und Gastrobetriebe. Von der Mehrwertsteuer befreit wären das Gesundheits- und Bildungswesen, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie wohltätige Institutionen.


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