Die Themen der SKS
Cassis-de-Dijon-Prinzip
Die EU kennt das so genannte Cassis-de-Dijon-Prinzip in ihrem Binnenmarkt. Es besagt: Güter, die in einem EU-Land zugelassen sind, dürfen auch in ein anderes EU-Land importiert werden, selbst wenn sie die dortigen Vorschriften nicht erfüllen. Seinen Namen hat das Prinzip vom französischen Likör Cassis de Dijon, der die deutschen Likörvorschriften nicht erfüllt und dennoch in Deutschland verkauft werden darf.
Haltung der SKS
Die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips baut zahlreiche Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU ab. Die SKS hat bereits Anfang 2005 als eine der ersten die rasche Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips gefordert, um gegen die Hochpreisinsel Schweiz zu kämpfen. Schweizer Errungenschaften wie der Gesundheitsschutz oder das Recht auf Information werden jedoch beibehalten werden.
10 beizubehaltende Ausnahmen (pdf, 10kb)
Positionspapier (pdf, 68kb)
Einkaufen ohne Herkunftsdeklaration? Beispiele (pdf, 73kb)
Argumentarium für die Allergiedeklaration (pdf, 60kb)
Aktuelle Situation
Am 1. Juli 2010 ist das Cassis-de-Dijon-Prinzip in Kraft getreten. Dabei wird die Herkunftsdeklaration als Ausnahme ins Gesetz aufgenommen. Zudem sollen importierte Lebensmittel weiterhin einer Bewilligungspflicht unterstehen, da Lebensmittel sensible Produkte sind. Parallel zum Cassis-de-Dijon-Prinzip verabschiedete das Parlament ein Produktesicherheitsgesetz. So werden die Sicherheitsstandards deutlich angehoben und neu können die Behörden Rückrufe anordnen. Die Bewilligungen, welche das Bundesamt für Gesundheit erteilt, sind auf der Website aufgeschaltet. Die SKS hat gegen eine Verfügung Beschwerde eingelegt, weil eine unleserliche Deklarationsschrift bewilligt wurde. Inzwischen ist auch ein politischer Vorstoss hängig, der verlangt, dass die Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausgeklammert werden.


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