SKS-Umfrage bei Schweizer Banken
Kaum freiwillige Massnahmen beim Anlegerschutz
Kein Protokoll – keine Beweise
Einige Schweizer Bankkunden, die zum Beispiel mit Lehmanpapieren viel Geld verloren haben, sind vor Gericht gezogen. Dabei wurde einmal mehr klar: Wurde jemand falsch beraten, hat er praktisch keine Chance, vor Gericht eine Entschädigung zu erstreiten, denn die Beweislast liegt grundsätzlich beim Kläger. Das heisst: Wer eine Falschberatung gelten machen will, muss auch Beweise vorlegen können. In Deutschland gilt deshalb seit Anfang 2010 eine Protokollpflicht: Finden Gespräche über den Verkauf von Finanzprodukten statt, müssen diese aufgezeichnet werden. So hat der Bankkunde vor Gericht etwas in der Hand.
In der Schweiz erstellen zwar einige Banken ein Protokoll, eine gesetzliche Verpflichtung dazu, wie sie etwa die Motion 10.3397 vorsieht, will aber keine Bank - dies zeigt eine Umfrage der SKS.
Von der Politik ist keine Hilfe zu erwarten: Die Finanzmarktaufsicht (Finma) lehnt eine Protokollpflicht ebenfalls ab. Die SKS hingegen befürwortet eine Protokollpflicht und setzt sich für einen verbesserten Schutz der Anleger ein.
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Mangelnde Transparenz bei Vertriebsentschädigungen
In der Finanzkrise haben Schweizer Anleger viel Geld verloren, zum Beispiel mit Lehman- oder Kaupthingpapieren. Hauptursache sind falsche Anreize: Wenn eine Bank ein Finanzprodukt (Fonds, bestimmte Wertpapiere, etc.) verkauft, erhält sie vom Anbieter Geld (sogenannte Vertriebsentschädigungen). Bankberater sind deshalb in der Zwickmühle: Sie sollten einerseits diejenigen Finanzprodukte verkaufen, die ihrem Arbeitgeber die grösstmöglichen Vertriebsentschädigungen liefern, andererseits sollten sie im Interesse des Kunden handeln und ihn dementsprechend beraten.
Aus dem Lehman- und Kaupthingdebakel wurden aber keine Lehren gezogen - die Geldflüsse im Anlagegeschäft bleiben für die Bankkunden intransparent: Sie wissen nicht, wie viel die Banken bei einem bestimmten Finanzprodukt verdienen, denn die Vertriebsentschädigungen werden nicht detailliert offengelegt, wie eine neue Umfrage der SKS zeigt. Das bedeutet: Bankkunden wissen auch weiterhin nicht, ob ihnen ein Finanzprodukt empfohlen wird, weil es ein gute Anlage ist oder weil die Bank viel daran verdient.
Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) könnte die Banken zu mehr Transparenz zwingen. Doch die Vorschläge in ihrem Vertriebsbericht zementieren lediglich den Status Quo: Die Banken sollen lediglich die Bandbreiten für die Vertriebsentschädigungen angeben müssen. Die SKS ist damit nicht einverstanden. Sie fordert die detaillierte Offenlegung der Vertriebsentschädigungen.


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