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Die Themen der SKS

Telefonwerbung

Telefonwerbung - auch Telemarketing genannt - erlebt seit einigen Jahren einen regelrechten Aufschwung. Unternehmen - oder Callcenters im Auftrag der Unternehmen - rufen zuhause an, um einem alles Mögliche zu verkaufen: Krankenversicherungen, Telefonabos, Kosmetika, Weine etc. Dabei werden die Angerufenen nicht selten zum Vertragsabschluss gedrängt. Insbesondere ältere Personen fühlen sich häufig überrumpelt. Noch dreister: Auch wenn die Angerufenen keine Vertragszustimmung geben ("ich schaue es mir an, schicken Sie mir die Unterlagen"), schicken die Unternehmen bereits einen fixfertigen Vertrag. Das heutige Obligationenrecht (OR) schützt die Konsumentinnen und Konsumenten nicht ausreichend vor "aggressiver" Telefonwerbung.

Haltung der SKS

Die SKS verlangt die Einführung eines siebentägigen Widerrufsrechts wie bei Haustürgeschäften. Das heisst, ein am Telefon geschlossener Vertrag wäre zwar gültig, hingegen könnten die Konsumentinnen und Konsumenten binnen sieben Tagen vom Vertrag zurücktreten. Somit hätten auch Personen, welche überredet wurden, noch eine Chance.

Aktuelle Situation

Die Branche der Callcenters hat einen Ehrenkodex gegen Missbräuche bei der Telefonwerbung ausgearbeitet. Hingegen ist dieser freiwillig und es gibt keine Sanktionen gegen Unternehmen, welche weiterhin aggressiv werben.

Daher hat alt Ständerat Pierre Bonhôte eine parlamentarische Initiative eingereicht. Am 10. Juni 2009 stimmte der Ständerat ohne Gegenstimmen dafür. Am 21. September 2009 stimmte auch der Nationalrat zu, mit Stichentscheid der Präsidentin! Nun kann eine Gesetzesänderung ausgearbeitet werden.

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