Die Themen der SKS
Kleingedrucktes / AGB
Das "Kleingedruckte" (die so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB) sind häufig Bestandteil eines Kaufvertrages. Dennoch werden sie kaum gelesen. Dies birgt Gefahren. Denn zahlreiche AGB sind so abgefasst, dass das Risiko auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt wird.
Beispiele (pdf, 48kb)
Das Problem: Gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR) sind AGB erlaubt, welche eine Vertragspartei benachteiligen ("Missbräuchlichkeit"). Verboten sind nur AGB, welche irreführende Formulierungen enthalten. In der EU sind auch missbräuchliche Bestimmungen in AGB verboten.
Haltung der SKS
Wie der Kaufvertrag selbst, muss auch das Kleingedruckte (als Vertragsbestandteil) im OR geregelt werden. Insbesondere müssen Bestimmungen, welche das Risiko einseitig auf die Konsumentinnen und Konsumenten abwälzen, verboten werden. Weiter verlangt die SKS, dass die Konsumentenorganisationen gegen missbräuchliche AGB klagen können. Damit müsste nicht mehr der kleine Konsument vor Gericht ziehen - was ohnehin in der Regel niemand tut, da dies ins Geld geht.
Aktuelle Situation
Der Bundesrat lehnte eine AGB-Regelung bisher stets ab. SKS-Präsidentin und Ständerätin Simonetta Sommaruga hat daher eine parlamentarische Initiative eingereicht. Am 10. Juni 2009 stimmte der Ständerat ohne Gegenstimmen dafür! Dennoch sagte der Nationalrat am 21. September 2009 mit 95 zu 62 Stimmen nein. Die SKS ist enttäuscht. Ständerat und Nationalrat befinden noch einmal hierüber.


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