Die Themen der SKS
Garantie/Gewährleistung
Was Sie gekauft haben, ist kaputt. Was nun? Gemäss Obligationenrecht (OR) haftet der Verkäufer während eines Jahres nach Auslieferung des Kaufgegenstandes für Produktmängel. Wenn Sie einen Mangel haben, können Sie das Produkt gegen Bargeld zurückgeben, eine Preisreduktion verlangen oder das Produkt umtauschen.
Das Problem: Diese Gesetzesregelung ist nicht zwingend, die Unternehmen können andere Fristen und Rechte formulieren - und sie tun dies ausgiebig. Häufig läuft die Frist für die Gewährleistung (im Volksmund "Garantie" genannt) nur wenige Monate und der Kunde hat lediglich ein Reparaturrecht. Dies bedeutet viel (Warte)Ärger für die Kundin.
Haltung der SKS
Die SKS verlangt die Anhebung der Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre, wie es in der EU üblich ist. Ebenso soll die OR-Regelung zwingend sein. Damit hätte der Kunde auch ein Recht auf Rückgabe und Umtausch. Damit würden gleich lange Spiesse zwischen Verkäufer und Kunde geschaffen - in einem kleinen Bereich, aber mit grosser Bedeutung für den Konsumalltag.
Aktuelle Situation
Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer hat eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche eine konsumentenfreundliche OR-Regelung im Sinn der SKS verlangt. Die Parlamentskommissionen haben hierzu ja gesagt. Nun befindet sich eine Gesetzesänderung in der Vernehmlassung. Die SKS nimmt hierzu Stellung.


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