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Die Themen der SKS

SMS-Abofallen

Zwielichtige Websites werben für einen vermeintlichen Gratis-Dienst oder einen Wettbewerb. Kaum ist die Handynummer eingegeben und das Angebot per Klick bestätigt, hat der Internetnutzer einen Vertrag abgeschlossen für den Erhalt von kostenpflichtigen SMS! Dies war aber auf der Website nicht oder nur gut versteckt im «Kleingedruckten» ersichtlich.

Haltung der SKS

Im Jahr 2009 nahmen die Beschwerden zu SMS-Abofallen einen leidigen Spitzenplatz bei der SKS-Beratung ein. Die SKS verlangt daher seit Langem ein entschlossenes Vorgehen gegen solche Anbieter. Wer solche Websites betreibt, dem sollte das zuständige Bundesamt für Kommunikation die nötige Mehrwertdienstnummer entziehen.

Aktuelle Lage

Einen Teilerfolg konnte die SKS erringen: Neu gilt der unbedarfte Klick auf einer Website nicht als Vertrag. Nach dem Klick muss der Konsument alle Vertragsinformationen auf sein Handy per SMS erhalten. Erst wenn er dann Ja klickt, gilt der Vertrag. Ein Merkblatt der SKS informiert über die Regelung.

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