Pfad: Home >> Themen >> Lebensmittel >> Gentechnologie

Die Themen der SKS

Gentechnologie

Ob und unter welchen Voraussetzungen gentechnisch veränderte Lebensmittel auf den Schweizer Markt kommen, wird in der Verordnung über gentechnisch verändete Lebensmittel umfassend geregelt. In der Verordnung wird unter anderem das Bewilligungsverfahren, die Kennzeichnung, die Dokumentationspflicht sowie die Trennung des Warenflusses geregelt.

Die Schweizer Bevölkerung hat im November 2005 die Gentechfrei-Initiative angenommen. Sie verlangt, dass in der Schweizer Landwirtschaft während mindestens fünf Jahren keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut oder gentechnisch veränderte Nutztiere gehalten werden dürfen. Der Bundesrat hat dieses Moratorium bis 2013 verlängert. Aber auch aus dem Ausland sind bislang noch keine gentechnisch veränderten Produkte importiert worden.

Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen auf jeden Fall als solche deklariert werden. Diese Deklaration befindet sich bei verpackten Lebensmitteln entweder bei der so genannten Sachbezeichnung oder auf der Liste der Zutaten. Im Restaurant oder im Offenverkauf muss auf eine gentechnische Veränderung ebenfalls schriftlich aufmerksam gemacht werden. In der Schweiz sind für die Deklaration folgende Formulierungen möglich: "aus gentechnisch verändertem X..." oder "aus genetisch verändertem X..." hergestellt.

Da eine absolut gentechfreie Produktion je länger je weniger gewährleistet werden kann, kennt die Schweizer Gesetzgebung Toleranwerte für unbeabsichtigte Verunreinigungen: Zutaten in Lebensmitteln, aber auch in Futtermittel dürfen höchstens einen GVO-Anteil von 0,9 Massenprozent enthalten, damit sie als gentechfrei gelten und somit nicht deklariert werden müssen.

Haltung der SKS

Gentechnisch veränderte Lebensmittel werden von einem grossen Teil der Konsumentinnen und Konsumenten abgelehnt. Sie sind zudem mit einer ökologischen Lebensmittelproduktion nicht zu vereinbaren. Die Erfahrungen mit dem Gentechfrei-Moratorium haben gezeigt, dass die Schweizer Landwirtschaft damit ihren guten Ruf bewahren kann und auch die Forschung keinen Schaden nimmt. Für die SKS als eine der Initiantinnen der Gentechfrei-Initiative ist eine Verlängerunger des Moratoriums sehr begrüssenswert.

Die gesetzliche Regelung rund um die Gentechnik ist in der Schweiz relativ umfassend, beinhaltet aber dennoch eine gravierende Lücke: Die eigentlichen Futtermittel unterliegen zwar der Deklarationspflicht, nicht aber die Produkte von Tieren (Fleisch, Milchprodukte, Eier), die GVO-Futter gefressen haben. Diese Lücke muss unbedingt geschlossen werden.

Zur Zeit verzichten alle Schweizer Labelprogramme sowie Suisse Garantie auf GVO-Futter.

Medienmitteilung Verlängerung Gentechfrei-Moratorium