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Die Themen der SKS

Musik- und Film-Downloads

Früher musste der Musikliebhaber sein Lieblingslied mühsam vom Radio auf Kassette aufnehmen – heute genügen ein paar Klicks auf dem Computer, um eine CD zu brennen oder um die Lieblingslieder auf den mp3-Player oder das Handy zu laden. Genauso kann man Musik und Filme nicht nur im Laden auf CD und DVD mit Hülle und Booklet erwerben, sondern digital aus dem Internet herunterladen (Download).

Aber es ist nicht alles erlaubt, was möglich ist. Das Urheberrechtsgesetz (URG) regelt dies. Erlaubt ist das Kopieren einer CD im privaten Bereich. Ebenso erlaubt ist das Herunterladen von Musik aus dem Internet, verboten ist jedoch das Heraufladen (Upload). In einer sechsseitigen Handlungshilfe erläutert die SKS ausführlich, was erlaubt ist und was nicht.

Haltung der SKS

Unseres Erachtens hat der Konsument das Recht, von einer gekauften CD Kopien für sich selber zu machen, z.B. eine CD fürs Auto oder für einen «Oldies-Mix» für die Gotte zum Geburtstag. Weiter halten wir es für absurd, Tauschbörsennutzer zu bestrafen, denn dann müsste hinter jeden (vornehmlich jugendlichen) Internetsurfer ein Polizist gestellt werden.

Stattdessen sollen konsequent gewerbsmässige Kopierer und Tauschbörsenbetreiber verfolgt werden. Statt neue Gesetze verlangt die SKS von der Musikindustrie, konsumentenfreundliche Download-Shops anzubieten. Demgemäss lehnt die SKS Verschärfungen ab, die mit dem so genannten acta-Abkommen drohen.

Aktuelle Situation

Am 1. Juli 2008 ist das neue Urheberrechtsgesetz (URG) in Kraft getreten. Dank des Einsatzes der SKS wurden die Anträge der Musikindustrie (Kriminalisierung der Kleinkonsumenten) abgelehnt. Somit verfügt die Schweiz im Vergleich der Industrieländer über ein liberales Urheberrecht.

Aktuelle Medienmitteilung