Die Themen der SKS
mp3-Abgabe
Gemäss Urheberrechtsgesetz (URG) ist auf Leerträgern, auf die urheberrechtlich geschützte Werke (z.B. Musik, Filme) kopiert werden können, eine Abgabe geschuldet. Diese Abgabe fliesst den Verwertungsgesellschaften (z.B. Suisa) zu, welche sie nach Abzug der Verwaltungskosten an die Künstlerinnen und Künstler erstatten.
Zu den bisherigen Abgaben auf eigentlichen Leerträgern (Kassetten, leere CDs, leere DVDs) werden seit dem 1. September 2007 auch Abgaben auf "Geräte-Leerträgern" wie mp3-Spieler und Harddisc-Videorekorder erhoben. Ebenfalls sollte ab dem 1. Juli 2010 eine Abgabe auf Musikhandys eingeführt werden. Dagegen wurde jedoch ein Rekurs eingereicht.
Haltung der SKS
Die SKS unterstützt Vergütungen ("Abgaben") für die Künstlerinnen und Künstler. Als Gegenrecht können die Konsumentinnen und Konsumenten ihre Lieder kopieren. Im Ausland ist dies zum Teil nicht erlaubt bzw. weitaus strenger. Ebenso sind die Privatkopien ein Dorn im Auge der Musikindustrie.
Die Abgaben sollen jedoch fair sein. Zudem muss sichergestellt werden, dass wirklich die kleinen, lokalen Künstlerinnen und Künstler von den Einnahmen profitieren.
Aktuelle Situation
Nach dem heftigen Protest der SKS gegen die überhöhte "mp3-Abgabe" in den Jahren 2006 und 2007 wurde endlich auch die SKS als Konsumentenvertreter anerkannt. In Verhandlungen konnte sie gemeinsam mit den anderen Konsumentenorganisationen und den Geräteherstellern eine Senkung der mp3-Abgabe bewirken! Seit dem 1. Juli 2009 ist diese um 70 bis 95 Prozent tiefer! Prompt sanken auch die Gerätepreise. Eine geringe Vergütung auf Musikhandys kann die SKS akzeptieren.

