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Die Themen der SKS

Billag

Die Billag zieht die Radio- und Fernsehgebühren bei den Konsumentinnen und Konsumenten ein. Damit werden grösstenteils die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender (SRG) finanziert. Abgabepflichtig sind Haushalte, welche ein empfangsbereites Fernseh- bzw. Radiogerät zuhause haben. Seit dem 1. September 2008 gelten unter bestimmten Umständen auch Computer und Handys als Empfangsgeräte. Ab 2011 wird die Billag-Rechnung normalerweise nur noch einmal pro Jahr verschickt - es ist allerdings möglich, weiterhin vier Teilrechnungen zu erhalten. Genauere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt der SKS. Dort erfahren Sie auch, ob Sie Radio- und Fernsehgebühren zahlen müssen oder davon befreit sind.

Haltung der SKS

Die SKS erhält regelmässig Beschwerden über die Informations- und Eintreibepolitik der Billag. Die SKS stellt daher die Frage, ob es nicht günstigere Möglichkeiten gäbe, um die nötigen Gebühren für die öffentlich-rechtliche SRG einzutreiben. Die SKS wehrt sich ausserdem dagegen, dass künftig alle Haushalte Empfangsgebühren bezahlen müssen.

Aktuelle Lage

Der Ständerat und der Nationalrat wollen, dass in Zukunft jeder Schweizer Haushalt Radio- und Fernsehgebühren bezahlen muss. Die SKS ist damit nicht einverstanden. Sie schlägt vor, dass zumindest die Fernsehgebühren weiterhin nicht obligatorisch sind: Wer keinen Fernseher besitzt, soll auch nicht bezahlen müssen.

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