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Die Themen der SKS

Billag

Die Billag zieht die Radio- und Fernsehgebühren bei den Konsumentinnen und Konsumenten ein. Damit werden grösstenteils die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender (SRG) finanziert. Abgabepflichtig sind Haushalte, welche ein empfangsbereites Fernseh- bzw. Radiogerät zuhause haben. Seit dem 1. September 2008 gelten unter bestimmten Umständen auch Computer und Handys als Empfangsgeräte. Ein Merkblatt der SKS gibt Auskunft, ob Sie Radio- und Fernsehgebühren zahlen müssen.

Haltung der SKS

Mit der neuen Regelung müssen nur noch wenige Haushalte keine Empfangsgebühren zahlen. Zudem erhält die SKS regelmässig Beschwerden über die Informations- und Eintreibepolitik der Billag. Die SKS stellt daher die Frage, ob es nicht günstigere Möglichkeiten gäbe, um die nötigen Gebühren für die öffentlich-rechtliche SRG einzutreiben. Sie hat Anfang 2009 die zuständige Parlamentskommission aufgefordert, mit einem Bericht die Abschaffung der Billag zu prüfen.

Aktuelle Lage

Die zuständige Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat im Februar 2009 einen entsprechenden Bericht vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) verlangt. Der Bundesrat hat den Bericht am 21. Januar 2010 veröffentlicht und die SKS-Forderungen weitgehend erfüllt! Die Nationalratskommission unterstützt dies. Bis Ende Jahr wird der Bundesrat daher eine Gesetzesänderung vorlegen.

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