2002-2011 in fünfzehn Zeilen
Kurz und knapp fiel die Mitteilung der Wettbewerbskommission gestern aus. Trotzdem offenbaren die wenigen Zeilen die empörende Situation:
Nach jahrelangem juristischem Hickhack (Start: Oktober 2002!) ist es nun definitiv besiegelt. Es ist und bleibt eine Unmöglichkeit, die Mobilfunkanbieter bei der Festlegung ihrer Tarife in Schranken zu weisen. Sie geniessen diesbezüglich Narrenfreiheit und nutzen diesen Zustand schamlos aus.
Der Blankoschein wurde ihnen zwar bereits im April vom obersten nationalen Gericht ausgestellt, denn die geltenden gesetzlichen Grundlagen sehen diesen Weg vor. Sie lassen den drei Wettbewerbern freie Hand, wenn es um die Verrechnung der mobilen Verbindungen geht, die über ein fremdes Netz getätigt werden. Herrscht bezüglich der Höhe dieser sogenannten Terminierungsgebühren unter den dreien Friede-Freude-Eierkuchen, dann bleiben diese unangetastet hoch – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Endkundenpreise. Das Fernmeldegesetz FMG, das in der gültigen Form von den Swisscom-Lobbyisten verteidigt und behütet wird, lässt als einzige Preis-Korrektur-Möglichkeit die Klage eines Mitbewerbers zu. Erst dann könnte der Regulator (die ComCom) einschreiten und Tarife senken.
Bisher konnten alle Angriffe auf das in vielen Belangen problematische Fernmeldegesetz durch den Marktleader erfolgreich abgefangen werden. Sogar der Bundesrat kam vor gut einem Jahr zum Schluss, dass an eine Revision zur Zeit nicht zu denken sei. Dieses Fazit wurde einem Bericht aufgepfropft, der in aller Deutlichkeit die vielen Mängel und Fehler des heutigen FMG auflistet.
Eine der grössten Fehlkonstruktionen ist die fehlende Kompetenz des Telekommunikations-Regulators. Ihm - wie auch der Wettbewerbsbehörde, die sich nun gestern nach einem Jahrzehnt der FMG-Realität gebeugt hat - sind die Hände gebunden. Beiden wird die Funktion des Marktbeobachtens zugestanden, damit hat’s sich. In Europa kann die Regulationsbehörde Tarifobergrenzen festsetzen. Dieses Instrument wird rege benutzt mit dem Effekt, dass die Gebühren für verschiedenste Übertragungsleistungen Jahr für Jahr sinken.
Fünfzehn Zeilen haben uns gestern vor Augen geführt, dass in der Schweiz trotz jahrelangem Untersuchen, Abwägen und Urteilen keine Lösung gefunden wurde, um Fernmelde-Tarife zu korrigieren. Diese niederschmetternde Kurznachricht ist Beweis genug, dass jetzt die Gesetzesgrundlagen geändert werden müssen – dafür warten wir jedoch nicht ein weiteres Jahrzehnt!
Sara Stalder
Geschäftsleiterin Sitftung für Konsumentenschutz
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Online Blickpunkt
Jüngstes Beispiel: Seit Dezember 2011 ist das günstigste Swisscom-Abo (Fr. 10.--/Mt.) nicht mehr verfügbar. Es ist ersetzt worden durch ein Produkt, welches Fr. 19.--/Mt. kostet. Ein Schelm wer Absicht dahinter wittert, ev. im Weihnachtsgeschäft mit Smartphones/Tabletts mit SIM-Karte den Käufern als günstigste Variante ein fast doppelt so teures Abo zu verkaufen!
Der Clou: Ende November 2011 wussten die Verkäufer noch nicht, dass sie ab 1. Dezember das Abo nicht mehr verkaufen können...